Bund darf Kommunen nicht im Regen stehen lassen – Konnexitätsprinzip muss ins Grundgesetz!

Wiesbaden, [2025.03.06] – Die FREIE WÄHLER fordern eine klare finanzielle Verantwortung des Bundes für neue Aufgaben, die er den Kommunen überträgt. Es darf nicht sein, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte immer wieder vor neuen Herausforderungen stehen, ohne dass der Bund die notwendigen Mittel bereitstellt. Deshalb setzen wir uns für eine Änderung des Grundgesetzes, Artikel 104a, ein, um das Konnexitätsprinzip bundesweit verbindlich zu verankern: Wer bestellt, muss auch direkt bezahlen!
Engin Eroglu, MdEP, stv. Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen, erklärt:
„Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Staates. Sie sorgen für Kinderbetreuung, Schulen, Straßen, ÖPNV und viele weitere zentrale Aufgaben des täglichen Lebens. Doch immer wieder werden ihnen vom Bund neue Pflichten auferlegt – ohne eine angemessene Finanzierung. Das gefährdet die Handlungsfähigkeit vor Ort und belastet die kommunalen Haushalte.“
500 Milliarden Euro Schulden verschieben die Problemlösung nur in die Zukunft mit erheblichen neuen finanziellen Belastungen – Reformen sind nötig!
Die kommende Bundesregierung (CDU, SPD und CSU) plant ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro aufzunehmen. Wir FREIE WÄHLER sehen das kritisch. Ein dysfunktionales System kann nicht einfach mit Geld repariert werden – es braucht dringend Reformen, um strukturelle Probleme zu lösen!
„Wenn der Bund sich nun in historischem Ausmaß verschulden will, dann darf dieses Geld nicht in undurchsichtigen Förderprogrammen versickern oder in ineffiziente Strukturen fließen. Sollte diese Verschuldung kommen, muss das Geld direkt bei unseren Städten, Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten ankommen! Nur so kann sichergestellt werden, dass es dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird – bei den Menschen vor Ort!“, fordert Engin Eroglu.
Grundgesetz ändern – Kommunen entlasten
Die FREIE WÄHLER fordern eine Ergänzung des Artikels 104a GG, sodass finanzielle Lasten nicht länger auf Länder und Kommunen abgewälzt werden können. Konkret heißt das:
Wenn der Bund neue Aufgaben für Kommunen beschließt, muss er direkt die Finanzierung sicherstellen.
Anstatt komplizierter Förderprogramme oder Verhandlungen muss das Geld automatisch und vollständig an die Städte, Gemeinden und Landkreise fließen.
Eine gesetzliche Verpflichtung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass Kommunen finanziell nicht überfordert werden und Planungssicherheit haben.
Faire Finanzierung statt leere Versprechen
Ein aktuelles Beispiel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Die Kommunen müssen ihn umsetzen, doch die bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Ähnliche Probleme gab es beim Ausbau der Kitas, bei der Digitalisierung der Schulen oder bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten.
„Es kann nicht sein, dass der Bund mit großen Versprechungen Politik macht und die Kommunen dann sehen müssen, wie sie das finanzieren. Das ist nicht nur unfair, sondern gefährdet auch wichtige öffentliche Dienstleistungen. Wenn der Bund eine Aufgabe beschließt, dann muss er sie auch direkt bezahlen!“, betont Engin Eroglu.
Die FREIE WÄHLER setzen sich für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein. Eine klare gesetzliche Regelung im Grundgesetz ist überfällig, um die Städte und Gemeinden endlich finanziell zu entlasten. Wir fordern daher die hessische Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu starten.