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Aktuelles Hessen

FREIE WÄHLER: Zulassungsbeschränkungen für Studiengang Hebammenwissenschaften sofort aufheben!

11. Juli 202216. November 2022

Engin Eroglu MdEP, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Hessen

Die FREIE WÄHLER Hessen zeigen sich empört über Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang Hebammenwissenschaften. Trotz inzwischen vieler existierender Qualifikationen für ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, stehen die Hebammenwissenschaften quasi nur Studierenden mit Abitur offen. „Der Beruf der Hebamme ist ein derart wichtiger Beruf, bei dem es gleichzeitig an qualifizierten Arbeitskräften mangelt, dass Zulassungsbeschränkungen an den Universitäten umgehend abgeschafft gehören!“, sagt Engin Eroglu MdEP, Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen.

Herangetragen an den Landesvorstand wurde dieses Problem von Christin Jost, Medienbeauftragte der FREIE WÄHLER Hochtaunus, die sich für ein Studium der Hebammenwissenschaften interessierte. Als geprüfte Medienfachwirtin ist Frau Jost durch das hessische Hochschulgesetz und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz berechtigt, sich an hessischen Hochschulen und Universitäten einzuschreiben – nur eben nicht für die Hebammenwissenschaften. „Das an der Geburtshilfe interessierten die Möglichkeit des eines entsprechenden Studiums verwehrt wird, ist skandalös. Bei immer weniger Hebammen und Geburtshelfern im Land, müssten solche engagierten Menschen wie Frau Jost, die den Mut haben, sich nach einer Ausbildung nochmal an einer Universität einzuschreiben, eigentlich gesellschaftlich belohnt werden. Stattdessen werden Steine in den Weg gelegt“, hält Eroglu fest.

Grund scheint das Hebammengesetz (HebG), ein Bundesgesetz, zu sein, welches eine zwölfjährige Schulbildung als Zulassungsvoraussetzung vorgibt. „Es verwundert sehr, dass das HebG hier potentielle Hebammen blockiert, zumal Bildung in Deutschland Ländersache ist. Ich fordere hiermit alle Beteiligten auf, umgehend eine Lösung dafür zu finden, dass für den Studiengang Hebammenwissenschaften die gleichen Zugangsberechtigungen gelten wie für jeden anderen Studiengang auch!“, konstatiert Engin Eroglu. (ts)

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